Stellungnahme der CDU-Fraktion Borken zur Windkraftnutzung im Stadtgebiet Borken
Kein bestehendes Landschaftsschutzgebiet (LSG/Landschaftsplan) soll aufgehoben werden.
Die CDU-Fraktion Borken hat sich aber dafür ausgesprochen, dass für das gesamte Stadtgebiet Borken (also auch für Weseke Ost, Landschaftsplan NORD) folgendes Vorgehen zum Tragen kommt:
Bei der Ausweisung potentieller Windkraftstandorte im Rahmen des Regionalplans, sollen grundsätzlich im Wesentlichen geeignete Flächen (z.B. Abstand zur Wohnbebauung und vieles mehr) nicht von vornherein und ohne weitere Prüfung wegen des LSG-Status ausgeklammert werden.
Ein Landschaftsschutzgebiet existiert aufgrund schutzwürdiger Gegebenheiten.
Wenn im Genehmigungsverfahren (Flächennutzungsplanänderung / Bauantragsverfahren) zur Erstellung eines Windparks im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfung zur Umweltverträglichkeit, Lärm etc. sowie zum Artenschutz herauskommt, dass die Schutzziele bzw. die Schutzgüter nicht oder nur unwesentlich beeinflusst werden, sollten unserer Meinung nach Windkraftanlagen auch im Landschaftsschutzgebiet zugelassen werden können.
Der Windenergieerlass NRW sieht dies sogar ausdrücklich vor.
Der Leitgedanke lautet also: "Sind die Anlagen am individuell zu untersuchenden Standort umweltverträglich, sollen Sie auch in Landschaftsschutzgebieten zugelassen werden, wenn auch die übrigen Standortkriterien erfüllt werden."